Betrifft mich die KassenSichV?
Ja, die KassenSichV betrifft sämtliche Nutzer von elektronischen Kassensystemen* in Deutschland.
Was ist die KassenSichV?
Auf der Webseite www.kassensichv.com sind weiterführende Informationen zusammengestellt.
BAT übernimmt keine Verantwortung/Haftung für die dort aufgeführten Informationen.
Ab wann ist die KassenSichV anzuwenden?
Nach aktuellem Stand ist die KassenSichV ab dem 01.01.2020 anzuwenden.
Gegebenenfalls könnte das Bundesfinanzministerium den Termin kurzfristig noch um einige Monate verschieben.
Kostet mich die Umstellung Geld?
Für Sie als Nutzer der BAT-TOP-Partner Kasse fallen keine Kosten an. Die Kosten für die benötigten Software Updates, sowie für die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) (Hardware) übernimmt BAT für Sie. Die TSE würde Sie normalerweise zwischen 200-400 Euro kosten (die Preise stehen derzeit noch nicht fest).
Wer installiert die TSE?
Wir planen die TSE und eine Installationsanleitung Ihnen rechtzeitig per Post zuzustellen.
Ab wann werden die TSE verfügbar sein?
Wir verfügen bereits über Entwicklungsmuster. Es existieren jedoch noch keine zertifizierten TSE. Diese werden voraussichtlich frühestens im Q4 verfügbar sein. Möglicherweise verschiebt sich die Verfügbarkeit mit einer allgemeinen Verschiebung des Termins der Anwendungspflicht der Kassensicherungsverordnung.
Wir halten Sie über Termine informiert.
Was muss ich jetzt tun?
Wir bereiten uns schon seit Anfang des Jahres intensiv auf die KassenSichV vor. Auf Ihrer Seite besteht aktuell nur wenig Handlungsbedarf. Da die Umsetzung in mehreren Schritten erfolgt, informieren wir Sie rechtzeitig über jeden Schritt, der auf Ihrer Seite zu tun ist.
Was ist die DSFinV-K?
Die DSFinV-K ist die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme. Dies ist praktisch der Nachfolger des GoBD Exports. Im Rahmen der KassenSichV müssen sämtliche Vorgänge an der Kasse in der vom Finanzministerium vorgegebenen Taxonomie der DSFinV-K protokolliert werden. Dies ermöglicht der Finanzverwaltung eine strukturierte und detaillierte Prüfung der Kassenvorgänge.
Für die korrekte Zuordnung der Kassenvorgänge zu den Datenfeldern der DSFinV-K werden Funktionen an der Kasse eindeutiger als bisher spezifiziert. Ohne die entsprechende Anwendung der entsprechenden Funktion kann z.B. der Geschäftsvorfall nicht korrekt in die DSFinV-K übernommen werden.
Dies betrifft z.B. die Buchung von Trinkgeld (Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber), die Anwendung von Pfand (Transportverpackung vs. Warenumschließung) aber auch die Hinterlegung Ihrer Unternehmensdaten, wie z.B. die Steuernummer, den physischen Standort der Kasse, die Seriennummer der Kasse, etc. in der Kassenverwaltung (OktoPOS Manager.)
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Steuerberatung leisten. Bitte richten Sie steuerlich relevante Fragen an Ihren Steuerberater.
*gemäß § 146a Abgabenordnung